Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane der Schweiz

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Empfehlungen für den Pilzkonsum

Essen Sie keine rohen Pilze!

Vergiftungen nach dem Konsum von rohen oder ungenügend gekochten Speisepilzen sind meistens auf Substanzen zurückzuführen, die sonst beim guten Durchkochen vernichtet werden. Vom Konsum roher Pilze wird aus diesem Grund dringend abgeraten.

Folgende Pilzarten enthalten beispielsweise solche Substanzen (Liste nicht abschliessend):

  • Perlpilz (Amanita rubescens)
  • Grauer Scheidenstreifling (Amanita vaginata)
  • Hallimasch (Armillaria mellea, Armillaria ostoyae)
  • Flockenstieliger Hexenröhrling (Boletus erythropus)
  • Rotstieliger Ledertäubling (Russula olivacea)
  • Maronenröhrling (Boletus badius)

Roh und in kleinen Mengen sollten nur die von den Gourmets geschätzten echten Trüffeln (Tuberales) und der Kaiserling (Amanita cesarea), sowie der Rötlicher Gallerttrichter und der Eispilz konsumiert werden. Hier kann allerdings die Gefahr einer Infektion mit dem Fuchsbandwurm bestehen.

Achtung! Auch wenn der Zuchtchampignon ebenfalls roh konsumiert wird, kann er bei empfindlichen Personen, welche eine Intoleranz vorweisen, nach dem Konsum Magen-, Darmbeschwerden oder Erbrechen verursachen. Aus diesem Grund empfiehlt die Vapko die grösste Vorsicht beim Rohkonsum dieser Pilzart.

Pilze sind schwer verdaulich

Die Schweizerische Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane möchte in Erinnerung rufen, dass Pilze schwer zu verdauen sind. Beim Konsum von grösseren Mengen oder von zu grossen Pilzstücken ist das Auftreten von Symptomen wie Unwohlsein, Erbrechen oder Durchfall nicht ausgeschlossen. Es wird deshalb empfohlen, Pilze nicht als Hauptgericht zu konsumieren, sondern als Beilage oder Zugabe in nicht allzu fettigen Saucen.

So lange Kinder die Speisen nicht richtig kauen, ist vom Konsum von Pilzen abzuraten. Werden Pilze ungenügend zerkleinert oder beim Essen ungenügend gekaut, können sie zu einem Darmverschluss führen.

Darf man Pilzgerichte aufwärmen?

Unter folgenden Bedingungen dürfen Pilzgerichte einmal aufgewärmt werden:

  • Pilzgerichtreste nach der Zubereitung rasch abkühlen
  • Im Kühlschrank bei höchstens +5°C aufbewahren
  • Innert zwei Tagen konsumieren