Geschichte der VAPKO Die Gründung der VAPKO Die Gründung der Schweizerische Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane (VAPKO) ist hauptsächlich auf die Initiative von Prof. Dr. Hans Schinz, Direktor des Botanischen Gartens und des Botanischen Museums in Zürich, zurückzuführen. Auf seine Einladung hin hatten sich am 22. November 1925 im Hotel Aarhof in Olten 26 Vertreter der Orte Aarau, Basel, Bern, Biel, Burgdorf, Chur, Frauenfeld, Freiburg, Genf, Lausanne, Luzern, Murten, Olten, Schaffhausen, Schönenwerd, Solothurn, St. Gallen, Vevey, Winterthur, Zofingen und Zürich versammelt. Zürich wurde an dieser Gründungsversammlung der VAPKO als Vorort bestimmt; Prof. Dr. H. Schinz wurde als ständiger Präsident und Dr. med. A. Thellung als Sekretär gewählt. Aus den Gründungsakten ergeben sich folgende Zielsetzungen der VAPKO:
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Das Kurswesen
Bereits damals wurde in der Diskussion vom Vertreter aus Genf, Herrn Schleicher, angeregt, dass die Pilzexperten inskünftig ein Examen abzulegen haben.
Im September 1930 fand in Zürich ein zweitägiger Einführungskurs für amtliche Pilzkontrolleure statt. Den 21 Teilnehmern dieses ersten Instruktionskurses wurden Fach- und Rechtsreferate geboten; und sie übten sich im Pilzbestimmen. Ein zweiter, dreitägiger Instruktionskurs war für das Jahr 1933 vorgesehen.
Im Jahr 1954 wurde erstmals zu einer zweitägigen Jahresversammlung der VAPKO eingeladen, womit der Samstag als eigentlicher Arbeitstag mit Bestimmungsübungen an Frischpilzen bis heute institutionalisiert wurde.
Angeregt durch diese guten Aus- und Weiterbildungsübungen organisierte die VAPKO im Kurhaus Kurfirsten in Heiterswil, Toggenburg, im Herbst 1958 erstmals einen Wochen-Instruktionskurs für Pilzkontrolleure. Seit 1993 findet der Wochenkurs im Plantahof in Landquart statt.
Ab 1960 konnten die Kursteilnehmer aufgrund der bundesrechtlichen Bestimmungen im Lebensmittelrecht die Eignungsprüfung zum amtlichen Pilzkontrolleur ablegen. Für das Prädikat «vorzüglich» mussten 70 der aufgelegten Pilze, teilweise in verschiedenen Reifestadien, deutsch oder botanisch, korrekt bezeichnet und deren Zu- oder Unzulässigkeit zu Speisezwecken richtig erkannt werden.
Ab 1970 ist das mündliche Examen durch eine schriftliche Prüfung über botanische Merkmale von Giftpilzen ergänzt worden.
An diesem VAPKO-Kursaufbau hat sich bis heute wenig geändert. Seit einigen Jahren bietet die VAPKO jedoch zusätzlich einen Mikroskopierkurs, einen Spital-Notfallkurs und einen Handelspilzkurs an. Angehende Pilzkontrolleure werden seit einigen Jahren zudem in Toxikologie, Lebensmittelgesetzgebung und Korbkontrolle geprüft.
Bedingt durch die Revision der Lebensmittelgesetzgebung, muss die Pilzfachleute-Verordnung (Basis für Pilzkontrolleur-Prüfung) rechtliche neu verankert werden. Zur Zeit sind deshalb Bestrebungen im Gange, die zum rechtlich geschützten Titel «Pilzkontrolleur mit Fachausweis» führen sollten.
Die VAPKO Schweiz
Die 1925 gegründete VAPKO war hauptsächlich eine auf die Deutschschweiz ausgerichtete Organisation. Am 9. September 1956 wurde daher die VAPKO romande als welsche Sektion der VAPKO gegründet. Im Jahre 1981 gab sich die VAPKO eine neue Struktur und nannte sich fortan VAPKO Schweiz. Die zwei Regionen Deutschschweiz und Romandie schlossen sich zu einem Zentralverband zusammen, mit je einer Regionalgruppe pro Sprachregion, die ihre Geschäfte relativ unabhängig vom gesamtschweizerischen Verband wahrnehmen konnten. 1982 nahm die VAPKO Svizzera italiana ihre Tätigkeit auf.
Wegen den relativ trägen Strukturen suchte die VAPKO nach neuen Lösungen. Mit der Annahme der neuen Statuten im 2001 hat sich die gesamtschweizerische Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane (VAPKO Schweiz) mehr Flexibilität geschaffen. Die drei Regionalgruppen sind nun als selbständige Vereine organisiert. Sie bleiben jedoch als Mitglied der VAPKO Schweiz zusammengeschlossen. Diese sorgt für ein einheitliches Erscheinungsbild und ist für die Bearbeitung von gesamtschweizerischen Anliegen und Aufgaben zuständig. Das Oberste und zugleich ausführende Organ ist der Zentralrat. Dieser besteht aus je zwei Vertretern der Regionalgruppe, die präsidierende Region hat Anrecht auf einen zusätzlichen Sitz.