Mitteilung des VAPKO-Zentralrats
Suillelllus luridus (Syn. Boletus luridus) Netzstieliger Hexenröhrling
Der VAPKO-Zentralrat hat in der letzten Sitzung den Entscheid gefällt, den Netzstieligen Hexenröhrling (Suillellus luridus), mit der Einschränkung, diesen mindestens 20 Minuten zu kochen, ab sofort wieder auf die Speisepilzliste zu setzen.
Im Artikel "Zum Speisewert des Netzstieligen Hexenröhrlings" in der SZP 1/2019 erfahren Sie mehr über die Hintergründe zu diesem Entscheid.